
EU-Taxonomie: Ein strategischer Faktor für Nachhaltigkeit
Die Europäische Union stellt Unternehmen mit umfassenden regulatorischen Vorgaben vor neue Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Als zentraler Bestandteil des europäischen Green Deals bietet die EU-Taxonomie-Verordnung eine standardisierte Klassifizierung zur Bestimmung nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten. Unternehmen sind daher verpflichtet, ihre Umweltwirkungen zu bewerten und offenzulegen, um die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erfüllen.