Fangen sie jetzt an - mit pacemaker.ai
Neue Anforderungen durch die CSRD
Ab 2025 tritt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft und löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Diese Richtlinie schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Berichterstattung über nicht-finanzielle Daten und erhöht damit die Transparenz in der gesamten EU.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassende Berichte über ihre Nachhaltigkeitsleistung, einschließlich ihres CO₂-Fußabdrucks, vorzulegen. Sie zielt darauf ab, die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) zu verbessern und gilt für große, börsennotierte sowie viele mittelständische Unternehmen.
Durch die CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine Vielzahl von Unternehmen in der EU verpflichtend und fest in die regulären Geschäftsberichte integriert.